Die Tarifkommission im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende Februar den zwischen der Industriegewerkschaft IG Bau und des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks geschlossenen Rahmentarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.
Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, so gilt er nach § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz unmittelbar und zwingend. Jeder Arbeitnehmer kann sich auf diesen geltenden Tarifvertrag berufen und zwar auch dann, wenn er nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist.