Rahmentarifvertrag Gebäudereiniger-Handwerk jetzt allgemeinverbindlich

Der im Oktober beschlossene Rahmentarifvertrag für die gesamte Gebäudereiniger-Branche in Deutschland wurde nun rückwirkend zum 1.1.2020 für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Tarifkommission im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende Februar den zwischen der Industriegewerkschaft IG Bau und des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks geschlossenen Rahmentarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. 

Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, so gilt er nach § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz unmittelbar und zwingend. Jeder Arbeitnehmer kann sich auf diesen geltenden Tarifvertrag berufen und zwar auch dann, wenn er nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist.

Reinigungskraft mit Reinigungswagen und Imop

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